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Verbandskasten-Pflicht im Betrieb

Verbandskasten Pflicht im Betrieb - ÖNORM Z 1020 & ASchG Österreich

Verbandskasten-Pflicht für Betriebe in Österreich: Gesetzliche Vorgaben nach ASchG §26, ÖNORM Z 1020:2025, Ersthelfer-Anforderungen & Strafen. Übergangsfrist bis Oktober 2027.

Aktualisiert: 13. März 2026
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Verbandskasten-Pflicht im Betrieb
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Verbandskasten-Pflicht nach ÖNORM Z 1020:2025 - Was gilt seit Oktober 2025?

Seit dem 1. Oktober 2025 gilt die überarbeitete ÖNORM Z 1020:2025 für alle österreichischen Betriebe. Die größte Änderung: Die bisherige Unterscheidung zwischen Typ 1 und Typ 2 Verbandskästen ist entfallen. Es gibt nur noch eine einheitliche Ausstattung für alle Betriebe - unabhängig von der Mitarbeiterzahl.
Diese Vereinfachung bedeutet für Betriebe weniger Komplexität bei der Beschaffung und Wartung. Statt verschiedener Kastentypen gibt es nun eine standardisierte ÖNORM Z 1020:2025 Ausstattung mit 70 Teilen, die alle wichtigen Erste-Hilfe-Materialien umfasst. Die Norm berücksichtigt auch moderne Anforderungen wie Pandemie-Schutz und erweiterte Hygienemaßnahmen.
Die gesetzlichen Grundlagen bleiben unverändert: Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) §26 und die Arbeitsstättenverordnung (AStV) §39 verpflichten weiterhin jeden Arbeitgeber zur angemessenen Erste-Hilfe-Ausstattung. Lassen Sie Ihre Verbandkästen regelmäßig durch unseren professionellen Überprüfungsservice kontrollieren.
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Verbandskasten-Inhalt seit 2025: Die einheitliche Ausstattung

Die seit Oktober 2025 geltende ÖNORM Z 1020:2025 bringt eine zeitgemäße Ausstattung mit wichtigen Neuerungen:
Neue Komponenten 2025: FFP2-Masken für Infektionsschutz, Desinfektionstücher für bessere Hygiene und Kältekompressen für die Behandlung von Prellungen und Verstauchungen. Diese Ergänzungen spiegeln die Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie und moderne Erste-Hilfe-Standards wider.
Bewährte Materialien: Die Grundausstattung mit sterilen Kompressen, elastischen Binden, Pflasterstrips und Einmalhandschuhen bleibt erhalten, wurde aber in den Mengen angepasst.
70 Teile insgesamt: Die neue einheitliche Ausstattung umfasst alle notwendigen Materialien für die Erstversorgung und ist für Betriebe jeder Größe geeignet. Die genaue Auflistung aller Komponenten finden Sie in unserem detaillierten Ratgeber zum ÖNORM Z 1020:2025 Verbandskasten-Inhalt.
Die Anzahl der benötigten Verbandskästen richtet sich weiterhin nach der Erreichbarkeit im Notfall - maximal 100 Meter Wegstrecke oder eine Minute Gehzeit, sodass Erste Hilfe innerhalb von 3 Minuten erfolgen kann - nicht mehr nach der Mitarbeiterzahl.
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Umstellung auf die aktuelle Norm - Praktische Tipps

Die Umstellung auf die neue ÖNORM Z 1020:2025 muss nicht kompliziert oder teuer sein. Wir unterstützen Sie bei der schrittweisen Anpassung:
Ergänzungssets nutzen: Mit unseren speziellen Umrüstungssets können Sie bestehende Verbandskästen kostengünstig auf die neue ÖNORM Z 1020:2025 aufrüsten, ohne komplett neue Kästen kaufen zu müssen. Wir bieten Sets für die Umrüstung von alten Typ 1, Typ 2 Kästen sowie neue Komplettsets nach aktuellem Standard. Alternativ bestellen Sie direkt einen komplett gefüllten Erste-Hilfe-Koffer nach ÖNORM Z 1020:2025.
Bestandsaufnahme durchführen: Nutzen Sie unseren kostenlosen Überprüfungsservice, um zu ermitteln, welche Materialien Sie bereits haben und was für die neue Norm noch benötigt wird.
Schrittweise Umstellung: Sie können die Umstellung über mehrere Monate verteilen und bei jeder Nachfüllung bereits die neuen Komponenten ergänzen.
Besonders wichtig: Informieren Sie Ihre Ersthelfer über die neuen Materialien und deren Anwendung, insbesondere über die korrekte Verwendung der FFP2-Masken und Desinfektionstücher.
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Übergangsfrist bis 1. Oktober 2027

Betriebe haben ausreichend Zeit für die Umstellung: Bestehende Verbandskästen nach der alten ÖNORM Z 1020 können noch bis zum 1. Oktober 2027 verwendet werden. Diese großzügige Übergangsfrist ermöglicht eine planvolle und kosteneffiziente Umstellung.
Empfohlenes Vorgehen: Nutzen Sie die Übergangsfrist für eine schrittweise Umstellung. Bei jeder regulären Nachfüllung oder Überprüfung können Sie bereits die neuen Komponenten integrieren.
Neue Beschaffungen: Neue Verbandskästen sollten bereits jetzt nach ÖNORM Z 1020:2025 beschafft werden, um zukunftssicher aufgestellt zu sein.
Dokumentation: Führen Sie weiterhin ein Kontrollbuch über alle Überprüfungen und Umstellungsmaßnahmen. Dies ist bei Betriebsprüfungen durch die Arbeitsinspektion hilfreich.
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Verbandskasten-Pflicht nach Branche: Spezielle Anforderungen

Auch mit der neuen einheitlichen ÖNORM Z 1020:2025 gelten für bestimmte Branchen zusätzliche Anforderungen:
Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung: Zusätzlich zur Standard-Ausstattung sind weiterhin spezielle blaue Pflaster und detektierbare Verbandmaterialien erforderlich, die bei Verlust leicht erkennbar sind.
Baustellen: Mobile Erste-Hilfe-Koffer nach der neuen Norm müssen an wechselnden Arbeitsorten verfügbar sein. Die FFP2-Masken sind hier besonders relevant für staubige Umgebungen.
Chemie und Industrie: Zusätzlich zur neuen ÖNORM-Ausstattung sind oft Augenspülungen, spezielle Brandgels und erweiterte Schutzausrüstung erforderlich.
Hinweis für Fuhrparkbetreiber: Für Ihre Fahrzeuge gelten separate Vorschriften. Details finden Sie in unseren Ratgebern zu KFG § 102, PKW-Verbandskästen (ÖNORM V 5101) und Motorrad-Verbandskästen (ÖNORM V 5100).
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Sanitätsraum-Pflicht: Ab wann ist ein Sanitätsraum vorgeschrieben?

Die Anforderungen für Sanitätsräume bleiben auch mit der neuen ÖNORM Z 1020:2025 unverändert. Ab einer regelmäßigen Beschäftigung von mehr als 250 Arbeitnehmern oder bei besonderen Gefahren ab 100 Arbeitnehmern ist ein Sanitätsraum einzurichten:
Mindestgröße von 12 m² plus 0,2 m² je Arbeitnehmer über 50 Personen
Direkte Zugänglichkeit, ebenerdig oder per Aufzug erreichbar
Waschgelegenheit mit fließend warmem und kaltem Wasser
Liege, Schrank für Verbandmaterial, Tisch und Sitzgelegenheiten
Telefon für Notrufe
Der Sanitätsraum sollte zusätzlich zur neuen ÖNORM-Ausstattung mit erweiterten Materialien ausgestattet werden. Wir sind österreichweit gerne für Ihre Fragen zur neuen Erste-Hilfe-Ausstattung da und statten Ihr Unternehmen mit allen nötigen Materialien aus.
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Verbandskasten-Überprüfung: Pflichten und Wartungsintervalle

Die Wartungsintervalle bleiben auch mit der neuen ÖNORM Z 1020:2025 bestehen, jedoch sollten die neuen Komponenten besonders beachtet werden:
FFP2-Masken: Regelmäßig auf Beschädigungen prüfen und nach Ablaufdatum austauschen
Desinfektionstücher: Auf Austrocknung kontrollieren und bei Bedarf ersetzen
Kältekompressen: Auf Unversehrtheit der Verpackung achten
Herkömmliche Materialien: Weiterhin mindestens alle 6 Monate (halbjährlich) auf Vollständigkeit und Haltbarkeit prüfen
Nutzen Sie unseren erweiterten Überprüfungsservice, der speziell für die neue ÖNORM Z 1020:2025 angepasst wurde. Wir kontrollieren alle Komponenten und unterstützen Sie bei der vollständigen Umstellung.
Besonders wichtig ist die Kontrolle der Ablaufdaten: Sterile Materialien verlieren nach dem Verfallsdatum ihre garantierte Keimfreiheit. Detaillierte Informationen zu Haltbarkeitsfristen einzelner Materialien und den rechtlichen Konsequenzen abgelaufener Verbandskästen finden Sie in unserem Ratgeber zum Verbandskasten-Ablaufdatum.
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Ersthelfer-Pflicht: Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?

Die Anforderungen an die Ersthelfer-Ausbildung bleiben mit der neuen ÖNORM unverändert, jedoch sollten Ersthelfer über die neuen Materialien informiert werden:
Ab 5 Arbeitnehmern: Mindestens 1 ausgebildeter Ersthelfer
Ab 20 Arbeitnehmern: Mindestens 5% der anwesenden Arbeitnehmer
Ab 100 Arbeitnehmern: Mindestens 5 Ersthelfer plus 1% der über 100 hinausgehenden Arbeitnehmer
Empfehlung: Nutzen Sie Auffrischungskurse, um Ersthelfer über die korrekte Anwendung der neuen Komponenten wie FFP2-Masken und Desinfektionstücher zu schulen. Die Ersthelfer-Ausbildung umfasst weiterhin einen 16-stündigen Grundkurs und muss alle 4 Jahre aufgefrischt werden.
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Checkliste: Verbandskasten-Pflicht im Betrieb erfüllen

Mit der seit Oktober 2025 geltenden ÖNORM Z 1020:2025 ist die Erste-Hilfe-Organisation einfacher geworden. Beachten Sie folgende Empfehlungen:
Erstellen Sie einen aktualisierten Erste-Hilfe-Plan mit allen wichtigen Rufnummern
Kennzeichnen Sie alle Verbandskästen deutlich sichtbar mit dem grünen Erste-Hilfe-Kreuz
Schulen Sie alle Mitarbeiter über die neuen Materialien und deren Standorte
Führen Sie regelmäßige Erste-Hilfe-Übungen durch, die auch die neuen Komponenten einbeziehen
Benennen Sie einen Verantwortlichen für die Umstellung auf die neue ÖNORM
Nutzen Sie unsere Ergänzungssets für eine kostengünstige Umstellung
Dokumentieren Sie alle Erste-Hilfe-Leistungen weiterhin im Verbandbuch
Planen Sie die schrittweise Umstellung bis spätestens Oktober 2027
Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Verbandskasten-Pflicht im Betrieb

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